Lassen Sie uns gemeinsam großartige Dinge erreichen!
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Relevante Vorbefunde bitte
ich Sie zum ersten
Termin mitzubringen.
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Kostenerstattung:
Laut § 5 des Patientenrechtegesetzes nehmen Heilpraktiker nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn.
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